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Sie haben Fragen ? Wir die Antworten !

 

Hier in unseren  FAQs –  finden Sie Antworten auf viele Fragen rund um unsere administrativen Abläufe und die verschiedenen Dienstleistungen in unserer Praxis, so dass einige Anliegen schon vorab geklärt werden können.

Sie haben Fragen ? Wir die Antworten !
Nehmen Sie neue Patienten auf oder führen Sie eine Warteliste?

Derzeit können wir leider keine neuen Patienten aufnehmen.
Eine Warteliste führen wir nicht.
Wir informieren Sie auf unserer Webseite unter dem Punkt Patientenannahme über den aktuellen Status.

Was bedeutet IGeL Leistung?

IgeL = Individuelle Gesundheitsleistung  / Selbstzahlerleistungen

IgeL Leistung bedeutet, dass Ärztinnen oder Ärzte ihren Patienten eine individuelle Behandlung oder Untersuchung vorschlagen, welche jedoch nicht zu den Leistungen der   Krankenkassen gehört und somit selbst bezahlt werden muss. Sie wird in der Regel auch nicht erstattet. Auch wenn die Krankenkassen sie nicht zahlen, können Selbstzahlerleistungen durchaus sinnvoll sein. Die Ärztinnen und Ärzte beraten ihre Patienten über für sie unter medizinischen Gesichtspunkten sinnvolle Behandlungen.
Die Entscheidung für oder gegen eine solche Leistung treffen die Patientinnen und Patienten  für sich allein.

Was ist ein Hausarztprogramm/Hausarztvertrag?

Mit Ihrer Teilnahme am Hausarztvertrag profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

* Ihr Hausarzt berät Sie in allen Behandlungsfragen und bespricht mit Ihnen den passenden Therapieverlauf. Ihr Hausarzt führt all Ihre Behandlungsdaten, auch von externen Behandlungen durch den Erhalt von Arztbriefen der behandelnden Kollegen zusammen, sorgt für eine durchgängige und übersichtliche Dokumentation aller Befunde, Therapien und Medikamente und behält somit stets den Überblick über Ihre Gesundheit.
* Ihr Hausarzt koordiniert all Ihre Behandlungen und veranlasst erforderliche Überweisungen , wodurch Doppeluntersuchungen oder sonstige unnötige Krankenhausaufenthalte vermieden werden können.
* Ihr Hausarzt bleibt durch den regelmäßigen Besuch hausarztspezifischer Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand der Medizin.
* Ihr Hausarzt bietet Ihnen attraktive Serviceangebote wie z.B. Sonderterminsprechstunden.
* Krankenkassen wie die AOK gewähren die Gesundheitsuntersuchung jährlich, weitere Krankenkassen alle 2 Jahre, statt alle 3 Jahre ohne Einschreibung ins Hausarztprogramm.

Informationen zum Hausarztprogramm „download“

Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?

* Ihre Versicherungskarte, falls diese im jeweiligen Quartal noch nicht eingelesen wurde.
* Eine Übersicht Ihrer Medikamente, falls bei einem Facharzt oder Krankenhaus eine Medikamentenumstellung erfolgte.
* Zum Belastungs-EKG oder Radergometer: Bequeme Hose/Sporthose, Sportschuhe oder feste Schuhe und ein kleines Handtuch.
* Gegebenenfalls ausgefüllte Formulare, die sie unter dem Menüpunkt Service zum download finden und auf die Sie hingewiesen wurden.

Versichertenkarte: Wann muss ich diese vorzeigen?

Idealerweise am Anfang des jeweiligen Quartals, damit eRezepte u.ä. für das restliche Quartal herausgeschrieben und versendet werden können. Spätestens jedoch zum ersten Termin des jeweiligen Quartals.
Das ledigliche Einlesen der Karte erfolgt ohne Termin an der Anmeldung.

Meine Versicherungskarte ist verloren gegangen oder abgelaufen. Was ist zu tun?

Bitte kontaktieren sie Ihre Krankenkasse, um eine vorübergehende Versicherungsbestätigung per Papier zu erhalten und die Beantragung einer neuen Karte zu  veranlassen.

Kinder: Behandeln Sie auch Kinder ?

Neupatienten können ab dem 7. Lebensjahr aufgenommen werden, sofern kein Aufnahmestopp  vorliegt. Siehe Patientenaufname unter unseren Menüpunkten. Bestandspatienten auch jüngeren Alters.

Darf ich innerhalb der Praxis den Arzt wechseln?

Ja, sofern die gewünschte Ärztin oder Arzt noch Kapazitäten hat, dürfen Sie selbstverständlich zu dem Arzt ihre Vertrauens wechseln. Bitte sprechen Sie unsere freundlichen Mitarbeiterinnen an , so dass diese es in die Wege leiten können. Bitte beachten Sie, dass jedoch alle Ärzte sich bei Urlaub und Krankheit vertreten, so dass in diesem Fall auch ein Ausweichtermin zu einem anderen als dem gewünschten Arzt erfolgen kann.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann und niemanden erreiche?

Bitte stornieren Sie vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden im Voraus. Nicht stornierte oder nicht eingehaltene Termine werden Ihnen privat in Rechnung gestellt.

Sofern Sie uns telefonisch nicht erreichen, gibt es noch folgende Möglichkeiten:

– Sie wählen bei Anrufwahl die 1 auf der Tastatur und sprechen kurz auf den Anrufbeantworter.

– Sie können den Termin per E-Mail: info@praxis-dr-simsch.de schriftlich absagen.

Bitte beachten Sie: Sonstige Anliegen oder Terminwünsche können hier nicht berrücksichtig werden . Es erfolgt kein Rückruf.

Ich soll bestimmte Formulare mitbringen wo finde ich diese?

Unter dem Menüpunkt Service finden Sie eine Vielzahl unserer Formulare, die Sie idealerweise vorab ausfüllen und mitbringen können.

Schicken sie mir meine Testauswertungen oder Arztbriefe auch per E-MAil zu?

Nein, das ist leider aus Datenschutzgründen nicht möglich.

Was ist ein eRezept, und wie funktioniert es?

eRezept:
Ausgabe oder Versand nur nach vorherigem, im jeweiligen Quartal einmaligem Einlesen der Versichertenkarte möglich.
Ihr Rezept wird zentral gespeichert und kann bundesweit von allen Apotheken mit Hilfe Ihrer Gesundheitskarte oder der Smartphone-App (eRezept) online abgerufen werden.
Sie bestellen wie gewohnt per Telefon, E-Mail, Anforderungszettel vor Ort Ihre Rezepte für gesetzlich Versicherte. Das Rezept wird elektronisch versendet und kann ab dem Folgetag in Ihrer Apotheke abgerufen werden, ohne dass Sie in der Praxis erscheinen müssen.
Voraussetzung ist, dass Sie ihre Versichertenkarte einmal im  jeweiligen Quartal vorher bei uns einlesen lassen haben.

HINWEIS : Gilt nicht für Privatrezepte, BTM Rezepte, Hilfsmittel. Diese werden weiterhin in Papierform ab dem  Folgetag der Bestellung in unserer Praxis abgeholt. So auch Überweisungen.

Wie bestelle ich Rezepte und Folgeformulare?

Ausgabe oder Versand erfolgt nur nach vorherigem, im Quartal einmaligem Einlesen der Versichertenkarte.
Die Bestellung kann ohne Rückantwort aufgegeben werden. Bei offenen Fragen melden wir uns.

HINWEIS: Die Bestellungen werden immer erst für den FOLGETAG zur Abholung oder Abruf fertig gestellt .

  1. Telefonisch:
    Nach drücken der Taste 1 steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte zum mitschreiben langsam und deutlich sprechen.
  1. Schriftlich
    per E-Mail info@praxis-dr-simsch.de
  1. Vor Ort:
    Es steht im Eingangsbereich ein Stehtisch bereit, an dem Sie bequem Ihre zu bestellenden Medikamente, Überweisungen oder Folgeformulare auf den vorgefertigten Anforderungszettel aufschreiben und in den Briefkasten werfen zur späteren Bearbeitung .
  1. Haben Sie einen Termin, dann füllen Sie bitte ebenso diesen vorgefertigten Anforderungszettel am Stehtisch aus und geben Sie ihn während Ihrer Anmeldung bei unseren Mitarbeiter*innen.
Wie lange sind Rezepte/ Verordnungen/ Überweisungen gültig?

Rotes Rezept = Kassenrezept
Genau 28 Tage
Die Kosten für das verschriebene Medikament übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Für Patienten fällt nur die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro an. Wer das rote Kassenrezept zu spät einlöst, kann es in der Apotheke in ein Privatrezept umwandeln lassen. Dann muss der Patient die Kosten für das Medikament in voller Höhe tragen.

Blaues Rezept = Privatrezept
3 Monate
Das wird vorrangig für Privatpatienten ausgestellt und ist daher als Privatrezept bekannt. Auch Kassenpatienten kann der Arzt ein solches Privatrezept ausstellen – nämlich dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel nicht übernimmt.

Gelbes Rezept = BTM-Rezept
Beim BtM-Rezept eine Vorlagefrist. Das Rezept muss gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1c BtMVV innerhalb von sieben Tagen nach dem Ausstellungstag in der Apotheke vorgelegt werden, die Abgabe kann auch später stattfinden. Das gelbe Rezept stellt der Arzt für Medikamente aus, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Diese unterliegen besonders strengen Richtlinien.

Grünes Rezept =  Empfehlung vom Arzt
In der Regel unbegrenzt
Beim grünen Rezept handelt es sich lediglich um eine Empfehlung, die der Arzt für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausspricht. Das können zum Beispiel Kopfschmerztabletten sein oder auch Hustensaft, ebenso wie homöopathische Arzneimittel.

Heilmittelverordnung für Physiotherapie und Massage:
28 Tage  im Normalfall

Überweisungen:
Überweisungen gelten eigentlich Quartalsübergreifend. Oft wird jedoch eine neue Überweisung für das neue Quartal verlangt, wenn die Überweisung aus dem alten Quartal ist, jedoch der gegebene Termin im neuen Quartal liegt.

Grundsätzlliches:

  • nur bei medizinischer Notwendigkeit
  • keine Erst-Überweisung ohne Arzt-Patienten-Kontakt (Ausnahme: zu Gynäkologen oder Augenärzten)
  • keine rückwirkende Ausstellung von Überweisungen
  • keine Blanko-Überweisungen oder „prophylaktische“ Überweisungen
  • Überweisungsscheine sind quartalsübergreifend gültig
Was tun, wenn ich eine Folgeverordnung benötige und das Quartal wechselt?

Für die Ausstellung der Folgeverordnung benötigen wir zwingend das einmalige Einlesen der Versichertenkarte im Quartal.

  1. Telefonisch:
    Sie wählen die Auswahltaste 1 der Tastatur und folgen der Ansage des Anrufbeantworters. Bitte langsam und deutlich sprechen zum mitschreiben.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.
  2.  Per E-Mail: info@praxis-dr-simsch.de
    Sie listen die benötigten Folgeformulare, Folgerezepte unter Nennung des Geburtsdatums, Vor – und Nachnamens in einem kurzen gehaltenen Schreiben auf.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.
  3. Sie werfen uns eine Auflistung in den Briefkasten unter Nennung des Geburtsdatums, Vor – und Nachnamens in einem kurzen gehaltenen Schreiben auf.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.

Die Bearbeitung erfolgt für den Folgetag zu Abholung oder zum Abruf in der Apotheke (rotes Kassenrezept).

Meine bereits ausgestellte Verordnung/ Überweisung/ Phsyio-Rezept ist verfallen, weil ich erst später einen Termin erhalten habe, was tun?

Ausgabe oder Versand nur nach vorherigem, im Quartal einmaligem Einlesen der Versichertenkarte möglich.
Melden Sie uns dies, und fordern Sie bei uns problemlos die Verordnung für das aktuelle Quartal wie folgt an.

  1. Telefonisch:
    Nach drücken der Taste 1 steht ein Anrufbeantworter zur Verfügung. Bitte zum mitschreiben langsam und deutlich sprechen.
  1. Schriftlich
    per E-Mail info@praxis-dr-simsch.de 
  1. Vor Ort:
    Es steht im Eingangsbereich ein Stehtisch bereit, an dem Sie bequem Ihre zu bestellenden Medikamente, Überweisungen oder Folgeformulare auf dafür bereitgestellte Vordrucke aufschreiben und in den Briefkasten werfen, oder an der Anmeldetheke zur Anmeldung eines wahrzunehmenden Termins bzw. zum Einlesen der Versichertenkarte abgeben.

Die Bearbeitung erfolgt für den Folgetag.

Machen Sie Hausbesuche?

Ja, für chronisch Kranke, bettlägrige Patienten, denen ein Besuch in der Praxis körperlich nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Der Arzt entscheidet in der Sprechstunde darüber, oder durch telefonische bzw. schriftliche Anfrage.

Wer macht Hausbesuche?

Termine für Hausbesuche werden vorab abgesprochen.
Der Besuch erfolgt je nach Fall durch einen Arzt bzw. durch eine Mitarbeiterin mit der Zusatzausbildung VERAH (Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis)

Was ist eine Telefonische Befundbespechung?

Die Telefonische Befundbesprechung dient zur telefonischen Abfrage und Besprechung von Labor-und Fremdbefunden mit dem Arzt zu einer festgelegten Zeit .

Montag – Freitag: 07:15 Uhr –07:30 Uhr
Montag + Donnerstag: 13:00 Uhr – 13:15 Uhr
Dienstag: 15:45 Uhr – 16.00 Uhr
Wie erhalte ich Überweisungen zu einem Facharzt?

Nach dem Arztkontakt, wenn neue Beschwerden auftreten, kann eine Überweisung angefordert werden.
Bei bekannten Diagnosen als Folgeformular:

  1. Telefonisch:
    Sie wählen die Auswahltaste 1 der Tastatur und folgen der Ansage des Anrufbeantworters. Bitte langsam und deutlich sprechen zum mitschreiben.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.
  2.  Per E-Mail:
    info@praxis-dr-simsch.de
    Sie listen die benötigten Folgeformulare, Folgerezepte unter Nennung des Geburtsdatums, Vor – und Nachnamens in einem kurzen gehaltenen Schreiben auf.Einen Vordruck des Anforderungszettels finden Sie zum Download hier.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.
  3. Sie werfen uns eine Auflistung in den Briefkasten unter Nennung des Geburtsdatums, Vor – und Nachnamens in einem kurzen gehaltenen Schreiben auf. Einen Vordruck des Anforderungszettels finden Sie auf dem Stehtisch links hinter dem Haupteingang oder zum Download hier.
    Es erfolgt kein Rückruf. Wir melden uns, sobald eine Unklarheit unsererseits besteht.

Wichtiger Hinweis: Die Ausgabe oder der Versand erfolgt nur nach einmaligem Einlesen der Versichertenkarte pro Quartal.

E- AU Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Was muss ich als Arbeitnehmer beachten?

Ausgabe oder Versand nur nach vorherigem, im Quartal einmaligem Einlesen der Versichertenkarte möglich.
Sie teilen Ihrem Arbeitgeber mit, dass die verordnete Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) abgerufen werden kann und nennen ihm den Zeitraum der Krankschreibung. Bei einer Folgeverordnung melden Sie das dem Arbeitgeber ebenso mit dem neuen Datum.
Ausdruck auf Papier mit Gebühr von 5 Euro möglich.
Bitte an der Anmeldung vor Ausstellung mitteilen.

Privatpatient oder IGeL Leistungen: Von wem erhalte ich die Rechnung ?

Durch unsere externe Verrechnungsstelle PAS Hammerl (das Einverständnis hierzu wird von Ihnen in der Praxis unterschrieben), sowie von Labor Augsburg / Labor Schottdorf per Post.

Praxisbesuch: Ich soll bestimmte Formulare mitbringen wo finde ich diese?

Im Bereich Service finden Sie eine Vielzahl unserer Formulare, die Sie idealerweise vorab ausfüllen und mitbringen können.

Was ist eine Akademische Lehrpraxis?

Akademische Lehrpraxis bedeutet, dass wir die Erlaubnis haben, Studierende der Humanmedizin im Blockpraktikium, Famulatur und Praktischen Jahr ausbilden zu dürfen.
Diese Bezeichnis und Erlaubnis haben wir im November 2024 erhalten.
Neben dem MVZ des Krankenhauses sind wir die einzige akademische Lehrpraxis im Kreis.
Weitere Informationen finden sie  hier.